Fahrlehrerausbildung von Ing. Gaal

Ausbildung zu einem Beruf voller Abwechslung und hoher Verantwortung

zur Anmeldung

Voraussetzungen für Fahrlehrerausbildung

  • Besitz eines Führerscheines der angestrebten Klasse seit mindestens 3 Jahren 
  • Drei Jahre Fahrpraxis
  • Bei beruflicher Tätigkeit als Kraftfahrer ist eine entsprechende Bestätigung des Dienstgebers vorzulegen
  • Vertrauenswürdigkeit im Sinne des KFG (keine gerichtlichen Vorstrafen, keine groben Verwaltungsübertretungen, z.B. Radarstrafen, Entzug der Lenkerberechtigung usw.)
  • Erfolgreiche Ablegung einer mündlichen sowie praktischen Prüfung

Voraussetzungen für die Fahrschullehrerausbildung

  • Besitz eines Führerscheines der angestrebten Klasse seit mindestens 3 Jahren 
  • Es müssen 3 Jahre Fahrpraxis nachgewiesen werden (für die Klassen A, C, E gilt auch 1 Jahr Fahrpraxis und 1 Praxisseminar je Klasse)
  • Vertrauenswürdigkeit im Sinne des KFG (keine gerichtlichen Vorstrafen, keine groben Verwaltungsübertretungen, z.B. Radarstrafen, Entzug der Lenkberechtigung usw.)
  • Ein in Österreich gültiges Reifeprüfungszeugnis (keine B-Matura) oder Nachweis der Studienberechtigungsprüfung bzw. Berufsreifeprüfung
  • Für Fahrlehrer, die mindestens 5 Jahre Praxis nachweisen können, gibt es die Möglichkeit der Nachsicht, d.h. Befreiung von der Erfordernis des Besitzes eines gültigen Reifeprüfungszeugnisses gemäß § 116 Abs. 1 KFG
  • Erfolgreiche Ablegung einer schriftlichen und mündlichen sowie der praktischen Prüfung

Instruktorenseminar für die Mopedausbildung

Ergänzungsausbildung gem. § 31 Abs. 3 FSG für Instruktoren gem. § 4a Abs. 6 FSG, welche die praktische Schulung im öffentlichen Verkehr mit Anwärtern um einen Mopedausweis durchführen wollen.

Gesetzlicher Hintergrund

  • Die praktische Ausbildung von Bewerbern um einen Mopedausweis darf von Fahrlehrern oder von Instruktoren, die zur Durchführung der Mehrphasenausbildung berechtigt sind, durchgeführt werden. Fahrlehrer müssen nicht eine Fahrlehrerberechtigung der Klasse A besitzen. 
  • Die praktische Ausbildung hat 8 Lektionen zu umfassen, davon mindestens 2 Lektionen im öffentlichen Verkehr. 
  • Bei der praktischen Schulung im öffentlichen Verkehr darf ein Fahrlehrer oder Instruktor höchstens 2 Kandidaten ausbilden. 
  • Der Fahrlehrer hat den Kandidaten auf einem einspurigen Kraftfahrzeug zu begleiten

Seminarziel

Da viele Fahrlehrer der Klasse B und Instruktoren noch keine Kenntnisse und Erfahrungen für Schulfahrten im öffentlichen Verkehr mit einem oder zwei Mopedschülern haben, bieten wir entsprechende Seminare an. Diese zweitägigen Seminare sollen Ihre Fahrlehrer der Klasse B bzw. Instruktoren in Theorie und Praxis auf die kommenden Aufgaben vorbereiten.

Dauer

Zwei Tage mit 16 Unterrichtseinheiten. Ein Tag Theorie und ein Tag Praxis.