Voraussetzungen für BewerberInnen bei Ausbildungsbeginn:
- Mindestalter 15 1/2
- Verkehrzulässigkeit
- gesundheitliche Eignung
- eine oder zwei Personen, welche dich bei den Ausbildungsfahrten begleiten
Wer kann deine Begleitperson sein:
Personen, welche seit mindestens sieben Jahren eine Lenkerberechtigung der Klasse B besitzen, während der letzten drei vergangenen Jahre ein Kraftfahrzeug gelenkt und kein schweres Verkehrsdelikt begangen haben.
Wie läuft die L17-Ausbildung ab:
Nach der Mindestschulung
- gesamter Theoriekurs
- 12 Fahrübungen á 50 Minuten mit dem Fahrschulauto
- und einer theoretischen Einweisung
ist der Bewilligungsbescheid für L17-Ausbildungsfahrten bei der Behörde abzuholen.Ab Ausstellung dieses Bescheides sind private Ausbildungsfahrten unter Verwendung der "L17-Taferl" möglich.
Nach insgesamt 1.000 privat gefahrenen km ist in der Fahrschule die 1. Überprüfungsfahrtzu absolvieren, nach weiteren 1.000 km die 2. Überprüfungsfahrt. Diese beiden Überprüfungsfahrten finden mit dem privaten KFZ und einer Begleitperson statt. Nun müssen weitere 1.000 km privat absolviert werden, danach kann die Perfektionsschulung (3 FÜ (Kandidat + Begleiter) mit dem Fahrlehrer und dem Fahrschulauto) eingeteilt werden. Unsere Preiskalkulation inkludiert ALLE Fahreinheiten sowie einmaliger Antritt zur Theorie- und Praxisprüfung.